Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen 

der Fa. Spitzl Fertigungs GmbH, 

Am Hasenbiel 12b-14, 76297 Stutensee-Blankenloch 

Stand: Juni 2022 

 

I. Geltung und Vertragsschluss 

1. Lieferungen und Leistungen an den Kunden gleich welcher Art erfolgen ausschließ-lich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Kunde durch Erteilung des Auftrags oder Annahme der Leistung anerkennt, soweit in unserem Angebotsschreiben oder in unserer Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart ist. Die Geltung abweichender Bedingungen ist ausgeschlossen, auch wenn wir ihnen nicht widerspre-chen. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Ge-schäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 

2. Angebote von uns sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auf-tragsbestätigung durch uns oder mit der Zusendung der bestellten Ware an den Kunden zustande. Auftragsbestätigungen, Lieferscheine und sonstige Bestätigungsschreiben von uns werden vom Kunden als inhaltlich richtig anerkannt, es sei denn, er widerspricht diesen unverzüglich in Textform. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Übergabe des Werkes oder der Ware an den Kunden erklärt werden. 

3. Technisch notwendige oder zweckmäßige Änderungen der Produkte bleiben vorbe-halten. Maße, Abbildungen und Zeichnungen dienen allein der Vorinformation des Kun-den und bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. An-gaben über Eigenschaften und Leistungsmerkmale der Produkte dienen der Illustration und sind nicht verbindlich. 

4. Soweit im Einzelnen nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten in nachfolgender Rei-henfolge hinsichtlich des Vertragsinhalts die Festlegungen und Spezifikationen in unse-ren Angebotsschreiben, die Angaben in unseren Plänen und Leistungsbeschreibungen sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

5. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. 

 

II. Kostenvoranschlag/Vorarbeiten 

1. Wünscht der Kunde eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlags; in diesem sind die Arbeiten und die zur Herstellung des Werks erforderlichen Stoffe im Einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu verse-hen. Wir sind, soweit nichts anderes angegeben, an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 4 Wochen nach seiner Abgabe gebunden.

2. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich kostenpflichtig. Wird aufgrund des Kosten-voranschlags ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag und die Kosten etwaiger Vorarbeiten nach Absprache mit der Auftragsrechnung ver-rechnet. 

3. Vorarbeiten wie die Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Projektierungsunterla-gen, Plänen, Zeichnungen und Modellen, die vom Kunden angefordert werden, sind ebenfalls grundsätzlich vergütungspflichtig. 

 

III. Lieferung 

1. Wir liefern grundsätzlich ab Werk (Stutensee-Blankenloch), sofern nichts Anderes vereinbart. 

2. Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie mit dem Kunden ausdrück-lich als verbindliche vereinbart oder von uns in Textform bestätigt sind. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung und nach Klärung der technischen Fragen, dem Eingang vom Kunden zu stellender Unterlagen und Pläne sowie vorbehalt-lich der fristgerechten Zahlung durch den Kunden. 

3. Unvorhersehbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Liefer- oder Transportverzögerun-gen oder Arbeitskämpfe entbinden uns für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung, soweit sie nicht von uns zu vertreten sind. Lieferfristen verlängern sich um die Dauer der Störung. Falls die Störung länger als 6 Monate dauert, können beide Par-teien vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen inso-weit nicht. 

4. Geraten wir in Verzug, ist der Kunde erst nach Mahnung und dem Setzen einer ange-messenen Nachfrist zur Leistung oder Nacherfüllung zum Rücktritt berechtigt. Scha-densersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bedingungen an-ders ergibt. 

5. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug oder hat er sonst eine Verzögerung der Absendung zu vertreten, können wir die Produkte auf Gefahr und Kosten des Kunden lagern. Nach Setzung einer Nachfrist zu Abnahme der Produkte können wir vom Ver-trag zurücktreten und Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Weitere Rechte blei-ben unberührt. 

6. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. 

7. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit aus der Geschäftsbeziehung in Verzug ist, ruht unsere Lieferverpflichtung.

8. Sofern etwas Abweichendes nicht vereinbart ist, gilt unsere Lieferung und Leistung spätestens mit der Ingebrauchnahme als abgenommen. Wir sind berechtigt, die Ab-nahme von Teilleistungen zu verlangen. 

 

IV. Preise und Zahlungsbedingungen 

1. Alle Preise werden nach der bei Auftragsbestätigung jeweils gültigen Preisliste be-rechnet, sofern etwas Abweichendes nicht vereinbart ist oder sich unmittelbar aus der Auftragsbestätigung ergibt. Sie verstehen sich ab unserem Lager zuzüglich etwaiger Transport- und Transportversicherungskosten sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer. 

2. Sollten sich unsere Bezugspreise für Materialien oder Zulieferteile nach der Verein-barung des Vertragspreises erheblich erhöhen, sind wir berechtigt, den Vertragspreis entsprechend anzupassen. 

3. Zahlungen hat der Kunde, soweit nicht ein Abweichendes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zu leisten. Wir bitten um Verständnis dafür, dass nichtberechtigte Skontoabzüge von uns kostenpflichtig angefordert werden. 

4. Bei Zahlungen durch Überweisung gilt der Wertstellungstag als Stichtag des Eingangs. 

5. Überschreitet der Kunde das Zahlungsziel, behalten wir uns vor, Verzugsschaden gel-tend zu machen, ohne dass es einer gesonderten Inverzugsetzung bedarf. Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 10 Prozent über dem jeweiligen Ba-siszinssatz zu verzinsen. 

6. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kredit-würdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. In die-sen Fällen können wir auch ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten, soweit der Vertrag noch nicht erfüllt ist. 

7. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechts-kräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehal-tungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 

8. Bei nachträglichen Änderungen der Ausführung oder Konstruktion sowie der Maße gegenüber unserem Angebot oder dem Bestätigungsschreiben, sei es auf Grund des Wunsches des Kunden, technischer Gegebenheiten, unvorhergesehener Erschwernisse oder sonstiger, von uns nicht zu beeinflussender Umstände, sind wir berechtigt, den zu-sätzlichen Aufwand dem Kunden nachzuberechnen.

9. Unsere Zahlungsansprüche verjähren nicht vor Ablauf von fünf Jahren seit dem Zeit-punkt der letzten Lieferung. 

 

V. Eigentumsvorbehalt 

1. Das Eigentum an den von uns gelieferten Waren verbleibt bei uns bis zur vollständi-gen Bezahlung. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäfts-beziehung vor. 

2. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbeson-dere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht dieser Bestimmung vom Ver-trag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. 

3. Der Kunde darf die Produkte nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang unter Verein-barung eines entsprechenden Eigentumsvorbehalts veräußern, wobei er uns bereits hier-mit die daraus resultierenden Forderungen in Höhe der offenen Forderungen von uns sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt abtritt. Diese Befugnis ist widerruflich. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug ge-rät. 

4. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Produkte überträgt der Kunde schon jetzt in Höhe des Preises der Vorbehaltsprodukte das Eigentum zur Sicherheit an uns und ver-wahrt den Gegenstand unentgeltlich für uns. Die Be- oder Verarbeitung der Vorbehalts-ware übernimmt der Kunde für uns, ohne dass wir daraus Verpflichtungen entstehen. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist. 

5. Soweit der Wert der Sicherheiten von uns den Nennwert der offenen Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, werden wir auf Verlangen Sicherheiten freigegeben. 

6. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Vorbehalt des Eigentums gelieferten Produkte oder die durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung hieraus entstehenden Ge-genstände gegen alle üblichen Risiken, insbesondere Feuer-, Einbruchs- und Wasserge-fahren ausreichend zu versichern und sie pfleglich zu behandeln. 

7. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Un-terlagen behalten wir uns ebenfalls sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind uns auf Verlangen herauszugeben.

 

VI. Gewährleistung 

1. Der Kunde muss die Lieferung unverzüglich nach Erhalt überprüfen und etwaige Be-anstandungen sowie etwaige Mängel uns gegenüber unverzüglich in Textform anzeigen. Der Kunde verliert seine Gewährleistungs- und Ersatzansprüche hinsichtlich fehlender zugesagter Eigenschaften, wenn er die Lieferung nicht unverzüglich nach Erhalt, spä-testens vor Bearbeitung, Verbrauch, Gebrauch, Einbau oder Weiterveräußerung über-prüft und uns Beanstandungen nicht unverzüglich in Textform mitteilt. 

2. Spätestens zwölf Monate nach Lieferung sind sämtliche Gewährleistungs- und Scha-densersatzansprüche ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absen-dung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. 

3. Wir leisten - vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge - für Mängel zunächst nach un-serer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Es ist uns stets Gelegen-heit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Auf-wendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferter Ware nachträglich an einen ande-ren Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. 

4. Bei einer nur geringfügigen Mangelhaftigkeit steht dem Auftraggeber kein Rücktritts-recht zu. Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Man-gels zu. Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Sache. 

5. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, soweit die gelieferten Produkte wegen nicht ordnungsgemäßer Wartung und Reinigung, wegen Beschädigung, unsachgemäßer Benutzung, Behandlung oder Reparatur defekt sind. Für Fremderzeugnisse oder Fremd-produkte, die mit Lieferungen und Leistungen von uns verbunden werden oder gemein-sam mit diesen Produkten eingesetzt werden, sind Gewährleistungs- oder Schadener-satzansprüche gegen uns ausgeschlossen, wobei wir diejenigen Haftungsansprüche an den Kunden abtreten, die uns dem Lieferanten der Fremdlieferung gegenüber zustehen. 

6. Wir übernehmen keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit unserer Lieferungen und Leistungen, sofern diese durch den Kunden mit Fremdprodukten verbunden oder ge-meinsam mit diesen betrieben werden. 

7. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt. Garantien im Rechts-sinne erhält der Kunde durch uns nicht.

8. Weitere Ansprüche, insbesondere wegen Folgeschäden, sind, soweit gesetzlich zuläs-sig, ausgeschlossen. Alle Schadensersatzansprüche, auch aus positiver Vertragsverlet-zung, unerlaubter Handlung und insbesondere aus Produkthaftung oder sonstigen Rechtsgründen bestehen gegen uns, soweit gesetzlich zulässig, nur bei Vorsatz oder gro-ber Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir, wenn wesentliche Vertrags-pflichten verletzt wurden und die Pflichtverletzung auf unserer Betriebsorganisation be-ruht. Diese Ansprüche verjähren in sechs Monaten, wobei die Verjährungsfristen mit der Auslieferung beginnen. 

 

VII. Haftung 

1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haften wir nicht, im Übrigen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art des Werkes vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverlet-zungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. 

2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechen-baren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei dem Auftragnehmer zurechenbarem Verlust des Lebens des Kunden. 

 

VIII. Allgemeine Bestimmungen 

1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser Bedingungen bedürfen der Textform. 

2. Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer der vorgenannten Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Ist eine Bestimmung dieser Vertrags-bedingungen unwirksam, so ist diese unter Berücksichtigung der sonstigen Bestimmun-gen durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 

3. Die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des UN- Kaufrechts ist ausgeschlos-sen. Gerichtsstand für die beiderseitigen Leistungen ist Karlsruhe. 

4. Dem Kunden ist bekannt, dass in unserem Geschäftsgang seine persönlichen Daten geschäftsnotwendig erfasst, bearbeitet und gespeichert werden. Hierin willigt der Kunde ein.